Wer zahlt den Makler beim Verkauf einer Immobilie? Erfahre hier die Antwort!

Wer
Maklerkosten beim Verkauf von Immobilien

Hey! Hast du vor deine Immobilie zu verkaufen? Wenn ja, hast du sicher schon viele Fragen. Eine davon ist sicher, wer zahlt eigentlich den Makler beim Verkauf der Immobilie? In diesem Artikel werden wir das genauer untersuchen.

Beim Verkauf einer Immobilie zahlt normalerweise der Verkäufer den Makler. In der Regel wird der Makler mit einem bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises bezahlt. Dieser Prozentsatz hängt von der Höhe des Verkaufspreises ab, aber meistens liegt er zwischen 5-7%.

Neuer Immobilienverkauf: Geteilte Maklerprovision

Sicherlich hast Du schon mal von der Maklerprovision gehört, wenn es um den Kauf von Immobilien geht. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt jedoch eine geteilte Maklerprovision. Das heißt, dass der Makler vom Käufer nicht mehr Provision verlangen darf, als vom Verkäufer. Die Höhe der Provision beim Immobilienverkauf ist dabei frei verhandelbar und kann individuell vereinbart werden. Je nachdem, wie viel Verhandlungsgeschick und Erfahrung Du besitzt, kannst Du die Kosten für die Maklerprovision somit verringern. Um einen möglichst günstigen Preis zu bekommen, kannst Du versuchen, die Provision auf möglichst wenig zu begrenzen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Du die Kosten der Maklerprovision vor dem Kauf der Immobilie kennst. So kannst Du sichergehen, dass Du nicht überraschend hohe Kosten zahlen musst.

Verkaufe deine Immobilie mit einem Profi – Nutze einen Makler

Du solltest besser einen Profi beauftragen, der sich auf den Verkauf von Immobilien spezialisiert hat. Ein Makler kennt den aktuellen Markt und die Preise und hat ein gutes Gespür dafür, was realistisch ist. Außerdem kann er dir beim Verkauf deiner Immobilie dabei helfen, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, als du erwartet hättest. Ein Makler verfügt über alle nötigen Kontakte, um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten. Er kann dir das Verkaufen deiner Immobilie deutlich erleichtern und sicherstellen, dass du einen guten Preis erzielst. Lass dir also unbedingt einen Makler empfehlen oder wende dich direkt an einen Fachmann, wenn du deine Immobilie verkaufen möchtest.

Verkaufe Immobilie: Profitiere durch Makler von Rechtssicherheit

Du hast vor, eine Immobilie zu verkaufen, hast aber keine Ahnung von dem Thema? Dann ist es wichtig, dass Du dir einen Profi an die Seite holtst. Ein Immobilienmakler kennt sich aus und kann Dir dabei helfen, das bestmögliche Ergebnis für Deine Immobilie zu erzielen. Durch sein Wissen kann er genau einschätzen, welchen Preis er ansetzen muss, damit Du am Ende einen guten Gewinn erzielst. Hast Du keinen Profi an der Seite, hast Du keine Rechtssicherheit und erzielst möglicherweise nicht den bestmöglichen Preis. Daher lohnt es sich, einen Makler zu beauftragen. Er kann Dir gute Tipps geben und Dir den Verkauf Deiner Immobilie so einfach wie möglich machen.

Maklerkosten beim Hausverkauf: Was du wissen musst

Du fragst dich, ob du die Maklerkosten beim Hausverkauf steuerlich absetzen kannst? Leider kannst du die Maklerprovision nicht von der Steuer absetzen, denn sie zählt zu den Nebenkosten des Verkaufs. Je nachdem, in welchem Bundesland deine Immobilie liegt, variiert die ortsübliche Höhe der Maklercourtage. Im Durchschnitt liegt sie bei 5-7% des Verkaufspreises, kann aber auch höher oder niedriger ausfallen. Wichtig ist, dass du dich vorab über die jeweiligen Kosten und Gebühren informierst, sodass du keine unliebsamen Überraschungen erlebst.

 Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie

Maklerprovision umgehen: BGH-Urteil & Widerrufsklauseln

Weißt du, du kannst die Maklerprovision nicht nur umgehen, wenn es eine fehlerhafte Widerrufsklausel im Maklervertrag gibt. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu ein Urteil gefällt. Aber keine Sorge, du kannst nicht einfach jeden Maklervertrag widerrufen, nur um die Courtage zu sparen. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Widerruf geltend zu machen. Zum Beispiel muss der Maklervertrag fehlerhafte Klauseln enthalten, die eindeutig gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dies kann ein Grund sein, warum man einen Maklervertrag widerrufen kann. Es ist also wichtig, dass du den Vertrag genau liest, bevor du ihn unterschreibst.

Haus kaufen/verkaufen: Provisionshöhe nicht gesetzlich geregelt

Du hast vor, ein Haus zu kaufen oder zu verkaufen? Dann solltest Du wissen, dass in Deutschland die Provision für Makler nicht gesetzlich festgelegt ist. Es gibt somit keine maximale Provisionshöhe. Allerdings gibt es einen üblichen Provisionssatz von 3,57 Prozent, der sowohl für Verkäufer als auch Käufer gilt. In Einzelfällen kann die Provision für den Makler aber auch noch höher ausfallen. Es kommt dabei auf den jeweiligen Vertrag zwischen dem Makler und dem Verkäufer bzw. Käufer an. Wenn Du Dir unsicher bist, worauf Du bei Deinem Vertrag achten solltest, kannst Du Dich auch an einen Fachanwalt für Immobilienrecht wenden. Dieser kann Dich beim Ausarbeiten des Vertrags unterstützen.

Maklerprovision beim Immobilienkauf/Mieten: Was du wissen musst

Du hast vor, eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten? Dann solltest du dir unbedingt die Maklerprovision anschauen. Denn die Provision, die auch als Maklergebühr bezeichnet wird, ist eine Kostenposition, die du unbedingt berücksichtigen solltest. Sie wird in Prozent anhand des Kaufpreises berechnet und ist nicht im Kaufpreis enthalten. Was genau die Maklergebühr betrifft, so ist sie von der Art der Immobilie abhängig. Beim Verkauf einer Immobilie können die Kosten für den Makler schon mal bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen. Wird eine Immobilie vermietet, liegen die Kosten in der Regel zwischen einem und drei Monatsmieten. Die Maklergebühr gehört also zu den Kaufnebenkosten, die du beim Kauf oder Mieten einer Immobilie einkalkulieren musst.

Maklergebühr: Was musst du wissen, bevor du einen Makler beauftragst?

Auch wenn es auf den ersten Blick so aussehen mag, sind Immobilienmakler nicht kostenlos. Wenn Du einen Makler beauftragst, um Dir bei der Suche nach einer passenden Immobilie zu helfen, erhält er nach erfolgreicher Vermittlung als Lohn die sogenannte Maklerprovision oder Maklergebühr. Dies ist in der Regel ein prozentualer Anteil des Kaufpreises. Da die Gebühr vom Käufer bezahlt werden muss, hat dieser ein Interesse daran möglichst niedrige Vermittlungsgebühren auszuhandeln. Die Maklerprovision wird in der Regel vom Verkäufer übernommen, allerdings ist es auch möglich, dass der Käufer die Gebühr bezahlt. In jedem Fall solltest Du Dir vorher klar machen, ob Du einen Makler beauftragen möchtest und was das für Dich bedeutet.

Maklerprovision auf Gesamtkaufpreis berechnen

Wenn Du eine Immobilie kaufst, dann ist es wichtig zu wissen, dass eine Maklerprovision immer auf Basis des Gesamtkaufpreises berechnet wird. Das gilt auch, wenn der Kaufvertrag in mehrere Teile aufgeteilt wurde. Zum Beispiel wenn ein Vertrag für das Grundstück und ein anderer für das Inventar abgeschlossen wurde. Oft sind es aber nicht nur zwei Verträge, sondern mehr, die man trennt abschließt. Aber keine Sorge, die Provision wird immer auf Basis des Gesamtkaufpreises berechnet. So kannst Du sicher sein, dass die Provision fair ist und nicht überhöht wird.

Käufer müssen Notarkosten bei Immobilienkauf tragen

Du hast eine Immobilie gekauft und hast dafür einen Notar beauftragt? Dann steht fest: Du musst auch dann für die Notarkosten aufkommen, wenn der Kaufvertrag letztlich doch nicht zustande kommt. Denn dafür sind laut § 29 Nr 1 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) immer der Käufer der Immobilie in der Pflicht.

Dabei ist es egal, ob Du als Käufer den Vertrag kurz vor dem Unterzeichnen selbst zurückziehst oder ob es bei der Klärung offener Punkte zu Schwierigkeiten kommt. Wenn Du den Notar beauftragt hast, bist Du nämlich auch dafür verantwortlich, die Kosten zu tragen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Fehler des Notars vorliegt.

Verkauf einer Immobilie: Wer bezahlt den Makler?

Handelsvertretervertrag: Was ist die Courtage?

Du hast einen Handelsvertretervertrag abgeschlossen und bist damit ein selbstständiger Vertriebspartner? Damit ist klar, dass deine Provision genau festgelegt ist. Doch was ist eigentlich die Courtage? Sie ist vergleichbar mit einem Honorar, das der Auftraggeber für die Erbringung einer Leistung zahlt. Anders als die Provision, ist die Courtage jedoch frei verhandelbar – und damit ein wichtiger Bestandteil des Vertrags. Sie kann von den Vertragspartnern als eine Art Vergütung für die geleistete Arbeit vereinbart werden.

Immobilienübergabe: Wichtige Details zum Übergabeprotokoll

Bei einer Immobilienübergabe gehört ein Übergabeprotokoll dazu. Dieses wird während der Schlüsselübergabe erstellt – das ist normalerweise der Termin, an dem du als Käufer offiziell zum neuen Besitzer des Hauses wirst. Es ist wichtig, dass du zu dem Termin alle relevanten Unterlagen dabei hast, um den Verkauf abzuschließen. An der Schlüsselübergabe nehmen in der Regel du als Käufer, der Verkäufer und eventuell ein Immobilienmakler teil. Vor dem eigentlichen Übergabeprotokoll machen alle Beteiligten noch einmal gemeinsam eine Begehung der Räumlichkeiten und Außenanlagen des Hauses. So kannst du dir ein genaues Bild vom Zustand des Gebäudes und der Ausstattung machen. Im Anschluss wird dann das Protokoll ausgefüllt, in dem alle Details des Kaufvertrags wie zum Beispiel der Zustand der Einrichtung oder die Gültigkeit der Hausordnung festgehalten werden. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten das Protokoll, um den Übergabevorgang zu besiegeln.

Makler erhält Lohn ohne Notartermin-Anwesenheit

Der Makler muss beim Notartermin nicht anwesend sein, um seinen Lohn zu erhalten. Es reicht aus, wenn er zuvor erfolgreich dazu beigetragen hat, Verkäufer und Käufer miteinander in Kontakt zu bringen. Denn die Hauptaufgabe eines Maklers ist es, beide Parteien zusammenzubringen, damit der Kaufvertrag unterzeichnet werden kann. Sollte ein Makler dazu beigetragen haben, dass ein Immobilienkaufvertrag abgeschlossen wird, erhält er seinen Lohn auch dann, wenn er nicht beim Notartermin anwesend ist.

Immobilienreform: Maklerprovision hälftig aufgeteilt

Seit dem 23. Dezember 2020 wirst Du beim Kauf von Wohneigentum von einer Reform des Immobilienrechts profitieren. Denn die Maklerprovision wird nun maximal hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Das bedeutet, dass die Erwerbsnebenkosten, die beim Immobilienerwerb anfallen, deutlich gesenkt werden. Dadurch werden vor allem Familien und Haushalte unterstützt, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten. Und das ist auch gut so, denn schließlich sind Immobilien eine lohnende Investition, die langfristig viel Geld einsparen kann.

Mieter profitieren: Bestellerprinzip ab Juli 2023

Du hast sicher schon von der neuen Reform der Maklergebühren gehört, die von der ÖVP und den Grünen geplant wurde. Ab Juli 2023 ist es endlich soweit und das Bestellerprinzip tritt in Kraft. Das heißt konkret, dass die Maklergebühren für Mieter abgeschafft werden. Damit erhältst du als Mieter endlich die Chance, eine Wohnung zu finden, ohne dafür hohe Gebühren zu zahlen. Die Mieter haben also eine wirksame Unterstützung beim Wohnungssuche, aber auch Vermieter können von den Vorteilen der Reform profitieren. Denn durch den Wegfall der Gebühren kann sich der Mieter auf die angebotenen Wohnungen konzentrieren und so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mieter die angebotene Wohnung tatsächlich anmietet. Aufgrund des Bestellerprinzips können Vermieter sicher sein, dass sie immer die passenden Mieter für ihre Wohnungen finden.

Provisionssatz: Wie wird die Höhe vereinbart?

Die Höhe der Provision ist grundsätzlich eine Verhandlungssache. Die Üblichkeit in der Branche, der Wert der verkauften Ware und der Grad der Markteinführung des Produktes spielen dabei eine Rolle. Oftmals wird ein Provisionssatz von 10% vereinbart. Ebenso ist es jedoch möglich, dass niedrigere oder höhere Raten ausgehandelt werden. Es kommt also auf das Verhandlungsgeschick an!

Verkauf deiner Immobilie? So funktioniert die Maklerprovision

Du hast vor deine Immobilie zu verkaufen? Dann solltest du dich schon mal mit dem Thema Maklerprovisionen auseinandersetzen. Die übliche Höhe für die Provision, die sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer in Rechnung gestellt wird, kann je nach Bundesland zwischen 2 % und 4 % des Kaufpreises liegen. Doch eine einheitliche Regelung gibt es nicht und so muss sich die gängige Höhe im Laufe der Anwendung herausstellen. Wer zahlt die Maklerprovision? In der Regel teilen sie sich Verkäufer und Käufer jeweils zur Hälfte. Dabei sollten beide Parteien im Vorfeld klären, wer die Provision trägt.

Neues Gesetz: Käufer von Einfamilienhaus oder Wohnung zahlen nur noch 50% Maklerprovision

Seit Ende 2020 ist es für Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung deutlich günstiger geworden, den Kauf über einen Makler abzuwickeln. Grund hierfür ist ein neues Gesetz, das die Höhe der Maklerprovisionen regelt. Nach diesem Gesetz muss der Käufer nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Dies soll den Wettbewerb in dem verkrusteten Markt fördern und den Käufern dabei helfen, besser an günstige Immobilien zu kommen. Zudem können sie sich nun auf den Verkäufer konzentrieren und nicht so sehr auf den Preis für die Maklerprovision.

Maklerprovisionen klug vereinbaren: BGH-Urteile beachten

Du hast beim Haus- oder Wohnungskauf einen Makler engagiert? Dann solltest du unbedingt darauf achten, dass die Provision, also die Vergütung des Maklers, klar und schriftlich vereinbart wird. Grundsätzlich gilt: Eine Maklerprovision ist nicht gesetzlich vorgegeben, sondern kann frei zwischen Vertragspartnern verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in verschiedenen Urteilen aber auf die Notwendigkeit klarer Vereinbarungen zwischen Makler und Kunden hingewiesen. Zudem solltest du eine schriftliche Vereinbarung bezüglich des Verteilungsschlüssels der Provision treffen. Dieser gibt an, wer wie viel von der Provision übernimmt. Am besten ist es, wenn du ein Maklermandat abschließt, in dem die Konditionen und Regeln der Zusammenarbeit schriftlich festgehalten sind. Nur so kannst du sichergehen, dass alle Gebühren, die du zu zahlen hast, klar vereinbart wurden.

EH 55 – Neubauten ab 1. Januar 2023 effizienter & CO2-ärmer

Ab 1. Januar 2023 gelten strengere Energiestandards für Neubauten. Dann müssen Neubauten den Standard Effizienzhaus 55 (EH 55) erfüllen. Damit sinkt der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung von bisher 75 Prozent (EH 75) auf 55 Prozent (EH 55) des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes. Dadurch wird die Energieeffizienz von Neubauten deutlich verbessert. Außerdem sparen Bauherren Geld, denn sie müssen weniger Energie einkaufen. Auch für die Umwelt ist das EH 55 gut, da es den CO2-Ausstoß verringert.

Insgesamt ist das EH 55 also eine gute Nachricht. Und es ist leicht in die Tat umzusetzen, denn die technischen Anforderungen sind klar definiert und die Umsetzung ist wirtschaftlich. So kannst du bereits beim Bau deiner neuen Immobilie Energie und Geld sparen.

Zusammenfassung

In der Regel zahlt der Verkäufer des Hauses die Maklergebühren. Diese werden normalerweise auch als ein Teil der Transaktionskosten aufgeführt, die in der Regel vom Verkäufer getragen werden. Wenn du jedoch einen Käufer für dein Haus findest, kannst du eventuell eine Vereinbarung treffen, dass der Käufer die Kosten übernimmt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in der Regel der Käufer die Kosten für den Makler beim Verkauf einer Immobilie übernimmt. Du solltest daher beim Immobiliengeschäft darauf achten, dass du nicht unerwartet zusätzliche Kosten auferlegt bekommst, die du nicht einkalkuliert hast.

Schreibe einen Kommentar