Wer zahlt den Makler beim Verkauf einer Immobilie? Erfahre hier die Antwort!

Wer
Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie

Du hast dich entschieden deine Immobilie zu verkaufen, aber wer zahlt den Makler? Keine Sorge, wir erklären dir in diesem Artikel alles, was du über den Makler und den Verkauf deiner Immobilie wissen musst. Wir nehmen dich an die Hand und beantworten dir alle Fragen rund um die Maklerkosten. Also lass uns loslegen.

Der Verkäufer zahlt normalerweise die Maklergebühren, aber es kann auch vorkommen, dass der Käufer die Gebühren übernimmt. Am besten sprichst du vorab mit deinem Makler und findest heraus, wer für die Gebühren aufkommt.

Neues Gesetz: Kaufe Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung und spare Geld!

Seit Ende 2020 hast Du als Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung nicht mehr die volle Maklerprovision bezahlen müssen. Grund dafür ist ein neues Gesetz, das besagt, dass Du nun nur noch maximal die Hälfte der Provision bezahlen musst. Der Verkäufer hat dann die andere Hälfte zu tragen. Damit will man mehr Wettbewerb in den verkrusteten Markt bringen. Aufgrund des neuen Gesetzes, das Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist, kannst Du jetzt viel Geld sparen, wenn Du eine Wohnung oder ein Haus kaufst. Schau Dir doch mal die aktuellen Angebote an!

Profitiere vom Wissen eines Profis – Immobilienverkauf leichter machen

Du solltest unbedingt einen Profi zu Rate ziehen, wenn du deine Immobilie verkaufen möchtest. Denn für den Makler ist der Immobilienverkauf Teil seines täglichen Geschäfts. Er kennt sich nicht nur bestens mit dem Markt und den Preisen aus, sondern ist auch ein echter Experte. Er weiß, was realistisch ist und kann dir einen realistischen Verkaufspreis nennen. Oftmals erzielt er sogar einen höheren Preis als du vorher erwartet hattest. Zögere also nicht, einen Profi zu beauftragen und profitiere von seinem Wissen.

Verkaufen oder Makler? Entscheide, wie du deine Immobilie verkaufst

Du hast dich entschieden, deine Immobilie selbst zu verkaufen? Das ist in vielen Fällen eine gute Entscheidung. Doch solltest du dir im Klaren darüber sein, dass du über mangelnde Kenntnisse keine Rechtssicherheit hast und somit das Risiko eingehst, dass du nicht den bestmöglichen Preis für deine Immobilie erzielst. Denn ein Immobilienmakler verfügt über ein hohes Maß an Expertise und ist in der Lage, den Verkaufspreis optimal zu bestimmen. Er weiß, was ein Haus wirklich wert ist und weiß, wie man es auf dem Markt platziert. Außerdem kennt er sich aus in den verschiedenen Finanzierungsformen und kann dir bei Bedarf wertvolle Hinweise geben. Doch letztendlich liegt es an dir, welchen Weg du einschlägst und ob du deine Immobilie lieber selbst verkaufst oder einen professionellen Immobilienmakler beauftragst.

Maklerprovision in Deutschland: 3,57% als Regel, Abweichungen möglich

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen für die Provision, die ein Makler für die Vermittlung eines Immobilienkaufs oder -verkaufs erhebt. In der Regel liegt der Provisionssatz jedoch bei 3,57 Prozent, dieser gilt sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer. In Einzelfällen kann der Provisionssatz jedoch höher ausfallen. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Nachfrage nach Immobilien, dem Immobilienwert und dem Aufwand, den ein Makler für die Vermittlung betreibt. Einige Makler arbeiten auch auf Honorarbasis, wodurch sich die Provisionshöhe verringert.

 Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie

Gebäudeversicherung kündigen: Sonderkündigungsrecht nach Eigentümerwechsel

Wenn du als Käufer eines Gebäudes eine Gebäudeversicherung übernimmst, dann musst du sie nicht notwendigerweise behalten. Falls du dich für eine Kündigung entscheidest, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Normalerweise können Gebäudeversicherungen nur vom Eigentümer oder dem Versicherer gekündigt werden. Aber nach einem Eigentümerwechsel musst du dir keine Sorgen machen. Dann hast du als neuer Eigentümer die Möglichkeit, die alte Gebäudeversicherung aufzukündigen. Denke aber daran, dass du dir vorher gut überlegen musst, ob du die alte Gebäudeversicherung behalten oder kündigen möchtest. Denn das kann einen großen Einfluss auf deine Finanzen haben.

Maklerprovision: Wie hoch ist sie & Wer zahlt sie?

Du fragst Dich, was eine übliche Maklerprovision ist und wer sie bezahlt? Normalerweise liegt die Höhe der Provision zwischen 2 % und 4 % des Kaufpreises. In einigen Bundesländern kann sich die gängige Höhe erst im Laufe der Anwendung herausstellen. In der Regel teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision je zur Hälfte. Es ist aber auch möglich, dass nur der Verkäufer die gesamte Provision tragen muss.

Maklerprovision beim Kauf eines Hauses/einer Wohnung

Möchtest Du ein Haus oder eine Wohnung kaufen, musst Du auf eine Maklerprovision achten. Diese wird in der Regel vom Verkäufer getragen, aber nicht immer. Eine Maklerprovision ist abhängig vom gesamten Kaufpreis und wird in jedem Fall berechnet, auch wenn der Kaufvertrag in mehrere Teile aufgeteilt wird – zum Beispiel ein Teil für das Grundstück und ein Teil für das Inventar. Es ist also wichtig, dass Du den gesamten Kaufpreis kennst, bevor Du ein Haus oder eine Wohnung kaufst, um zu wissen, wie hoch die Maklerprovision sein wird. In der Regel liegt die Maklerprovision zwischen 5% und 7% des Kaufpreises, kann aber je nach Situation variieren.

Maklerprovision: Geteilte Provision seit Dez. 2020, Höhe frei verhandelbar

Maklerprovision – ein wichtiges Thema beim Immobilienverkauf. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt die geteilte Maklerprovision. Das bedeutet für Dich, dass der Makler Dir nicht mehr Provision verlangen darf, als dem Verkäufer. Die Höhe der Provision ist dabei frei verhandelbar. In den meisten Fällen liegt die Provision zwischen 3 und 5 Prozent des Verkaufspreises. Es ist aber auch möglich, dass die Provision nur vom Verkäufer oder nur vom Käufer getragen wird – das solltest Du in jedem Fall prüfen. Wichtig zu wissen ist, dass der Makler eine Provision nur dann erhält, wenn der Verkauf auch tatsächlich zustande kommt.

Österreich: Bestellerprinzip für Wohnungsvermietung ab Juli 2023

Die österreichische Bundesregierung hat nun offiziell beschlossen, dass ab 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip für die Wohnungsvermietung gilt. Das bedeutet, dass die Maklergebühren komplett für Mieter abgeschafft werden. Diese Reform wurde von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne geplant und ist nun endgültig fixiert worden.

Diese neuen Regelungen werden vor allem Mieterinnen und Mieter entlasten, die bisher mit den hohen Kosten der Maklergebühr konfrontiert waren. Durch die Abwälzung der Gebühren auf den Vermieter, soll das Vermieten von Wohnungen vereinfacht werden und ein faireres Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter schaffen.
Die neue Regelung soll ab 1. Juli 2023 in Kraft treten und hoffentlich zu einem besseren Wohnmarkt in Österreich führen.

Grunderwerbsteuer: Erfahre den Steuersatz in Deinem Bundesland

Beim Verkauf einer Immobilie musst Du als Käufer mit Grunderwerbsteuer rechnen. Wie hoch der Satz der Grunderwerbsteuer ausfällt, hängt vom Bundesland ab. In aller Regel liegt er zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Diese Steuer musst Du dann an das Finanzamt überweisen. Es lohnt sich daher, sich vorab über die gesetzlichen Bestimmungen der Grunderwerbsteuer im jeweiligen Bundesland zu informieren.

 Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie

Grundstück kaufen: So funktioniert die Schlüsselübergabe

Du hast ein Grundstück gekauft? Dann ist es wichtig, dass Du weißt, was bei der Schlüsselübergabe passiert. Dazu musst Du als Erstes den Kaufpreis gezahlt haben und dann kannst Du die Übergabe des Grundstücks beantragen. In der Regel dauert dies 4-8 Wochen nach der Beurkundung. Wenn alles erledigt ist, darfst Du das Grundstück in Besitz nehmen. Du kannst nun in das Haus einziehen oder auch Mieteinnahmen erhalten. Sobald Du den Schlüssel übergeben bekommst, gehört Dir das Grundstück und alle Erträge, die Du daraus ziehen kannst.

Makler: Vertretung beim Immobilienkauf und Vertragsabschluss

Du musst nicht unbedingt zu dem Notartermin erscheinen, wenn Du einen Makler engagiert hast. Der Makler hat dann die Aufgabe, Verkäufer und Käufer miteinander zu verbinden. Seine Hauptaufgabe besteht darin, beide Parteien zu vertreten und bei der Vorbereitung der Verträge zu helfen. Der Makler erhält sein Honorar, sobald beide Parteien zufrieden sind und der Vertragsabschluss erfolgt. Der Makler kann dann zu einem späteren Zeitpunkt zum Notartermin eingeladen werden, um den Vertrag zu überprüfen.

Kaufpreiszahlung: 4-6 Wochen nach Vertragsabschluss

In der Regel dauert es zwischen 4 und 6 Wochen vom notariellen Vertragsabschluss bis zur Fälligkeit des Kaufpreises. Du hast dann noch 2 Wochen Zeit, den Betrag zu überweisen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Du die Termine im Auge behältst, damit es keine Verzögerungen bei der Bezahlung gibt und die Transaktion rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Schütze dich vor unerwünschten Überraschungen: Auflassungsvormerkung

Eine Auflassungsvormerkung oder Eigentumsübertragungsvormerkung ist ein wichtiges Instrument, um euch als Käufer vor unerwünschten Überraschungen zu schützen. Es handelt sich dabei um eine Eintragung ins Grundbuch einer Immobilie. Dadurch ist ein Schutz vor etwaigen Ansprüchen Dritter gewährleistet. Wie dieser Schutz genau aussieht, kannst du im § 883 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachlesen. Dort wird klar geregelt, dass erst nach dem Notartermin der Käufer rechtmäßig Eigentümer des erworbenen Hauses oder der Wohnung ist. Daher ist die Auflassungsvormerkung ein wesentlicher Teil des Kaufprozesses und sollte daher nicht unterschätzt werden.

Maklerprovision beim Immobilienerwerb: Neue Regelung senkt Erwerbsnebenkosten

Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es eine neue Regelung beim Erwerb von Wohneigentum: die Maklerprovision wird nun maximal hälftig zwischen Verkäufern und Käufern aufgeteilt. Mit dieser Änderung sollen die Erwerbsnebenkosten für Haushalte beim Immobilienerwerb gesenkt werden. Dadurch kann die finanzielle Belastung reduziert oder sogar vermieden werden. Mit der neuen Regelung wird Dir also ein großer Vorteil bei der Immobilienfinanzierung geboten. So kannst Du Dir vielleicht sogar den Traum vom Eigenheim erfüllen!

Wie man Kosten bei nicht stattfindendem Kauf spart – Erfahre es hier!

Du fragst Dich, was passiert, wenn der Kauf doch nicht stattfindet und sich der Verkäufer oder Käufer anders überlegt? Grundsätzlich trägt derjenige, der den Entwurf beim Notar in Auftrag gegeben hat, die Kosten für den Kaufvertragsentwurf. Das ist der rechtliche Vertragspartner. Beachte aber: Einige Notare bieten Verbrauchern eine Erstberatung kostenlos an. Es lohnt sich also, vorher zu schauen, ob ein Notar in Deiner Nähe ein solches Angebot anbietet.

Notar beim Immobilienkauf: Warum ein Experte unverzichtbar ist

Du hast ein Grundstück oder eine Immobilie gekauft und überlegst, ob du einen Notar brauchst? Die Antwort ist ein klares Ja! Denn Notare sind in vielerlei Hinsicht unverzichtbar. Sie sind Experten für Rechtsvorschriften und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Aspekte beim Kauf berücksichtigt werden. Zudem stellen sie sicher, dass die Verträge rechtsgültig und nachvollziehbar sind. Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich. Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert und führt dazu, dass Notarinnen und Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Daher ist es sinnvoll, beim Kauf einer Immobilie auf einen Notar zu setzen. Er kann sowohl die Verträge prüfen als auch die notarielle Beurkundung vornehmen, sodass der Kauf rechtssicher abgewickelt wird.

Wichtig bei der Schlüsselübergabe: Erstelle ein Übergabeprotokoll

Bei der Schlüsselübergabe ist es wichtig, dass du ein Übergabeprotokoll erstellst. Dabei nehmen neben dir und dem Verkäufer meistens ein Immobilienmakler an dem Termin teil. Gemeinsam könnt ihr dann eine letzte Begehung des Hauses und der Außenanlagen vornehmen. Dabei solltet ihr auf Details achten und eventuell vorhandene Schäden dokumentieren. So habt ihr einen Nachweis, falls es zu einer späteren Diskussion über die Übergabe kommt. Auch wenn es nur Kleinigkeiten sind, solltet ihr sie in eurem Übergabeprotokoll aufführen.

Maklervertrag widerrufen: BGH-Urteil kann Provision umschiffen

Du hast den Maklervertrag unterschrieben und willst nicht noch die Maklerprovision bezahlen? Dann kannst Du dich vielleicht freuen: Denn wenn es eine fehlerhafte Widerrufsklausel im Maklervertrag gibt, kannst Du die Provision umgangen. Dafür gibt es ein BGH-Urteil. Aber Achtung! Nicht jeder Maklervertrag kann einfach so widerrufen werden, nur um die Courtage nicht bezahlen zu müssen. Denn es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Widerruf überhaupt in Betracht kommt. Informiere dich am besten bei einem Fachanwalt, ob dein Vertrag widerrufen werden kann. Dann musst du vielleicht nicht die Maklerprovision zahlen.

Neubauten ab 2023: Effizienzhaus 55 – Energie & Kosten sparen

Ab 1 Januar 2023 ist es für Neubauten gesetzlich vorgeschrieben, dass sie den Standard Effizienzhaus 55 einhalten. Damit wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduziert. Dieser neue Standard bietet viele Vorteile, denn dadurch lassen sich Energie und Kosten sparen, aber auch die Umwelt wird geschont. In Zukunft wird es daher auch möglich sein, dass du ein Haus bauen kannst, welches durch seine Energieeffizienz überzeugt. So kannst du dich nicht nur auf ein schönes und modernes Zuhause freuen, sondern auch auf niedrige Energiekosten.

Zusammenfassung

In der Regel zahlt der Verkäufer den Makler beim Verkauf einer Immobilie. Dies ist normalerweise im Angebot enthalten, aber es kann auch vorkommen, dass der Käufer die Kosten übernimmt. Es lohnt sich also, dir die Vertragsbedingungen genau anzuschauen, bevor du dich für eine Seite entscheidest.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es beim Verkauf einer Immobilie ganz klar an Dir liegt, wer den Makler bezahlt. Du kannst den Käufer oder den Verkäufer dazu auffordern, die Kosten zu übernehmen. Dazu solltest Du aber rechtzeitig klären, wer den Makler bezahlt, bevor der Verkauf abgeschlossen ist.

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