Du hast vor, eine Immobilie zu verkaufen? Dann wunderst du dich sicher, wer die Kosten für den Makler trägt. Klar, dass du das wissen musst, bevor du dich an einen Makler wendest. Keine Sorge, in diesem Artikel klären wir dich auf. Wir sagen dir, wer die Kosten für den Makler übernimmt und was du beachten solltest. Lass uns loslegen!
Der Verkäufer zahlt in der Regel den Makler beim Verkauf einer Immobilie. Es sei denn, der Käufer bietet eine andere Vereinbarung an. Dann kann es sein, dass der Käufer die Kosten für den Makler übernimmt. Aber meistens ist es so, dass der Verkäufer die Kosten für den Makler trägt.
Maklerprovision beim Kauf eines Eigenheims: Jetzt nur noch halb bezahlen!
Seit Ende 2020 ist es für private Käufer, die ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen, ein wenig leichter: Denn dann müssen sie nur noch die Hälfte der Maklerprovision bezahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Damit soll mehr Wettbewerb in den verkrusteten Markt gebracht werden. Das ist ein echter Vorteil für Dich, denn so sparst Du bares Geld. Bedenke aber: Es ist eine Pflichtabgabe, die vom Verkäufer getragen werden muss. Deshalb solltest Du Dich beim Kauf eines Eigenheims immer auch genau über die Höhe der Maklerprovision informieren.
Professioneller Immobilienverkauf: Mehr Geld als erwartet!
Du solltest besser einen Profi beauftragen, der sich tagtäglich mit Immobilienverkauf auskennt. Er kennt den Markt und kann dir sagen, was ein realistischer Preis ist. Außerdem kann er dir sogar mehr Geld für deine Immobilie herausholen, als du erwartet hättest. Es lohnt sich also, einen Experten zu beauftragen, der weiß, wie man beim Verkauf den besten Preis erzielt.
Höhe der Provisionen: Wer zahlt den Makler?
Normalerweise liegt die Höhe der Provisionen, die jede Partei zahlt, zwischen 2 % und 4 % des Kaufpreises. In einigen Bundesländern kann sich das im Laufe der Anwendung herausstellen. Aber wer zahlt den Makler? Meistens teilen sich Verkäufer und Käufer die Provisionen, je 50 %.
Maklerkosten beim Immobilienkauf: Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten
Seit dem 23. Dezember 2020 sieht das Gesetz vor, dass die Kosten für einen Makler beim Kauf von Wohneigentum aufgeteilt werden. Verkäufer und Käufer teilen sich diese Kosten nun höchstens zur Hälfte. Damit möchte man den Haushalten helfen, die Erwerbsnebenkosten zu senken. Ein positiver Effekt, der sich vor allem bei der Finanzierung bemerkbar machen wird. Vor allem, wenn Du als Käufer ohnehin schon eine höhere Eigenmittelausstattung hast, kannst Du von der neuen Regelung profitieren. Doch auch die Verkäufer profitieren, da sie ihren Immobilienverkauf schneller abwickeln können. Außerdem können sie auch die eigenen Kosten senken, wenn sie sich mit dem Käufer auf eine aufgeteilte Maklerprovision einigen.
Immobilienkauf: Neue Regeln für Maklerprovision seit 23.12.20
Du hast vor, eine Immobilie zu kaufen? Dann solltest Du unbedingt wissen, welche Regeln seit dem 23. Dezember 2020 bei der Maklerprovision gelten. Denn seitdem ist es so, dass der Makler vom Käufer nicht mehr Provision verlangen darf, als vom Verkäufer. Ein wichtiger Punkt dabei ist allerdings, dass die Höhe der Provision beim Immobilienverkauf frei verhandelbar ist. Es empfiehlt sich daher, sich vorab genau zu informieren und auch über die Kosten zu verhandeln. So kannst Du sicherstellen, dass Du nicht zu viel zahlen musst.
Kauf einer Immobilie: Kosten und Maklerprovision bedenken
Du willst eine Immobilie kaufen? Dann solltest Du Dir vorab genau überlegen, welche Kosten auf Dich zukommen. Neben dem Kaufpreis für das Grundstück und das Inventar musst Du auch die Maklerprovision bedenken. Diese wird in der Regel auf Basis des gesamten Kaufpreises berechnet – auch wenn für beide Bestandteile getrennte Kaufverträge abgeschlossen werden. Auf diese Weise kannst Du Dir ein genaues Bild machen, wie viel Geld Du für Deine Immobilie aufbringen musst. Denn eine Maklerprovision kann schnell einen großen Teil des Budgets ausmachen. Deshalb lohnt es sich, genau zu überlegen, ob man nicht auf einen Makler verzichten kann.
Maklergebühr für Mieter ab 1. Juli 2023 Geschichte
Du wolltest schon immer mal eine Wohnung mieten, aber hast dich gefragt, wie hoch die Maklergebühr ist? Nun hast du Grund zur Freude, denn ab 1. Juli 2023 ist die Maklergebühr für Mieter Geschichte! Diese Reform der Maklergebühr wurde von der österreichischen Bundesregierung auf den Weg gebracht und wird ab Juli 2023 in Kraft treten. Damit wird das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung eingeführt. Das bedeutet, dass der Vermieter, und nicht mehr der Mieter, für die Maklergebühr aufkommen muss. Das ist eine tolle Neuigkeit für alle, die eine Wohnung mieten wollen, da sie sich mehr Geld für die Miete sparen können.
Verkaufe deine Immobilie mit einem Makler – Erziele den besten Preis!
Wenn du selbst keine Erfahrung im Immobilienverkauf hast, dann kann es schwierig werden, das Beste aus dem Verkauf deiner Immobilie herauszuholen. Ohne die richtigen Kenntnisse kannst du nicht sicher sein, dass du einen guten Preis erzielst. Ein Immobilienmakler hingegen weiß, wie er den bestmöglichen Preis erzielen kann und wie er das Haus am besten vermarkten kann. Mit seinen Erfahrungen und Fachwissen kann er dir helfen, den höchstmöglichen Erlös für deine Immobilie zu erzielen. Er kann auch überprüfen, ob alle relevanten Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, um einen rechtssicheren Verkauf zu gewährleisten.
Notarkosten: Verständnis & Einheitliche Gebührenregelung
Du hast schonmal von Notarkosten gehört, aber weißt nicht genau, was das bedeutet? Kein Problem! Notarkosten sind die Gebühren, die du bezahlen musst, wenn du bei einer Notarin oder einem Notar eine Amtstätigkeit durchführen lässt. Diese Gebühren sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich. Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert, sodass viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchgeführt werden können. Beispielsweise fallen für die Beurkundung eines Kaufvertrages meist Gebühren an, die je nach dem Wert des Grundstücks variieren. So kannst du sicher sein, dass du für deine Notarkosten nicht mehr bezahlen musst, als es notwendig ist.
Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf: Steuersätze nach Bundesland
Bei jedem Immobilienkauf musst du als Käufer Grunderwerbsteuer an das Finanzamt abführen. Der Satz, der für die Höhe der Grunderwerbsteuer verwendet wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Normalerweise liegt der Satz zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Je nach Bundesland sind die Sätze jedoch unterschiedlich. In einigen Bundesländern können auch beispielsweise Ermäßigungen oder Steuerbefreiungen für den Erwerb einer Immobilie zur Anwendung kommen. Daher lohnt es sich, sich vor dem Kauf einer Immobilie über die jeweiligen Steuersätze des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt, zu informieren, um eventuell Kosten zu sparen.
Kaufvertragsentwurf: Wer ist bei Vertragsabsage für Kosten verantwortlich?
Normalerweise übernimmt der Käufer die Kosten für den Kaufvertragsentwurf. Aber was passiert, wenn der Kauf doch nicht zustande kommt und einer von Dir und dem Verkäufer seine Meinung ändert? Dann ist derjenige, der den Entwurf beim Notar in Auftrag gegeben hat, der Rechtliche Vertragspartner, für die Kosten verantwortlich. Solltest Du weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann kannst Du Dich gerne an einen Fachanwalt wenden.
Grundstück kaufen: Erst nach Bezahlung Schlüsselübergabe
Du hast ein Grundstück gekauft? Dann musst Du Dich darauf einstellen, dass die Schlüsselübergabe an Dich erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises stattfinden kann. Das bedeutet, dass Du meist erst 4 bis 8 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages tatsächlich in Besitz des Grundstücks übergehen kannst. Ab diesem Zeitpunkt stehen Dir alle Erträge aus dem Grundstück zu. Ob nun Mieteinnahmen oder sonstige Einnahmen – Du als Käufer bist ab diesem Zeitpunkt der Eigentümer und kannst alle Erträge für Dich nutzen.
Kaufpreis-Begleichung nach Notarurkundung – 4-6 Wochen Frist
In der Regel vergeht ab der notariellen Beurkundung bis hin zur Fälligkeit des Kaufpreises 4 bis 6 Wochen. Während dieser Zeit ist der Käufer nochmals zwei Wochen Zeit gewährt, um den Kaufpreis zu begleichen. Während dieser Zeit ist es wichtig, dass alle Beteiligten regelmäßig Kontakt halten, um sicherzustellen, dass die Zahlung auch rechtzeitig erfolgt und die Transaktion somit abgeschlossen werden kann.
Makler: Kein Notartermin nötig, Erleichterung für Käufer & Verkäufer
Du musst nicht zwingend zu einem Notartermin erscheinen, wenn Du einen Makler engagierst. Seine Hauptaufgabe ist es, Käufer und Verkäufer zusammenzubringen und ein gutes Ergebnis für beide Seiten zu erzielen. Der Makler bekommt dafür sein Honorar – egal, ob er beim Notartermin anwesend ist oder nicht. Er kann den Termin für Dich vereinbaren und Dich über den Ablauf informieren. Für die Verkäufer und Käufer ist es eine große Erleichterung, da sie sich nicht um die Organisation kümmern müssen. Der Makler übernimmt alle administrativen Aufgaben und steht beiden Seiten mit Rat und Tat zur Seite.
Maklerprovision in Deutschland: 3,57% Regel, aber variabel
Du fragst Dich, wie hoch die Provision für Makler in Deutschland sein darf? Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Begrenzung und in Einzelfällen können die Provisionen auch mal höher ausfallen. In der Regel liegt die Provision bei 3,57 Prozent, sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Dieser Satz gilt jedoch nur, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Deshalb ist es wichtig, dass Du immer genau hinterfragst, was im Maklervertrag vereinbart wurde.
Effizienzhaus 55: Klimaschutz & Energieersparnis im Eigenheim
Ab dem 1. Januar 2023 wird das Effizienzhaus 55 zum gesetzlichen Neubaustandard. Damit sinkt der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes auf 55 Prozent – und das ist eine deutliche Reduktion! Ein solcher Neubaustandard bringt nicht nur einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine Ersparnis an Heiz- und Kühllasten für jeden Bauherren. Daher lohnt es sich, auf den Einbau von energieeffizienten Technologien zu setzen, die den Energieverbrauch deutlich senken. Dafür gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Wer also schon bald sein Eigenheim bauen möchte, sollte sich rechtzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und die Energieeffizienz im Blick behalten.
Maklerprovision umgangen: Prüfe deinen Vertrag!
Du kannst deine Maklerprovision umgangen, wenn es eine fehlerhafte Widerrufsklausel im Maklervertrag gibt. Dafür hat es schon ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) gegeben. Allerdings heißt das noch lange nicht, dass du dir einfach irgendeinen Maklervertrag schnappen und widerrufen kannst. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du die Courtage nicht bezahlen musst. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen und die Bedingungen im Vertrag zu prüfen.
Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch: Schütze dein Haus/deine Wohnung!
Du hast ein Haus oder eine Wohnung gekauft? Dann lass dir gut zu Herzen, dass eine Auflassungsvormerkung oder Eigentumsübertragungsvormerkung eine wichtige Eintragung im Grundbuch deiner Immobilie sein kann. Diese schützt vor allem dich als Käufer, wie es § 883 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestätigt. Denn selbst nach dem Notartermin bist du noch nicht der rechtmäßige Eigentümer des erworbenen Hauses oder der Wohnung. Eine Auflassungsvormerkung hilft dir, dass dein Eigentum anerkannt und geschützt wird. Sie ist eine Eintragung, die nur nach einer erfolgreichen Grundbuchamtssitzung vorgenommen werden kann.
Übergabeprotokoll: So sicherst du deine Rechte bei der Übergabe
Beim Übergabeprotokoll handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das du unbedingt ausfüllen solltest. Es wird während der Schlüsselübergabe erstellt und in der Regel vom Verkäufer initiiert. Dieser Termin sollte zusammen mit dem Verkäufer, einem Immobilienmakler und dir stattfinden. Dabei nehmt ihr nochmals eine gemeinsame Begutachtung aller Räumlichkeiten und Außenanlagen des Hauses vor. Anschließend wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem sämtliche vorgefundenen Mängel angegeben werden. Damit hast du einen Nachweis, dass die Mängel dem Verkäufer bekannt waren und du später nicht für die Beseitigung zuständig bist. Achte deshalb darauf, dass alle Mängel im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Außerdem ist es wichtig, dass du bei der Übergabe der Schlüssel alle Unterlagen und eine Gebrauchsanweisung für die neue Immobilie erhältst.
Gebäudeversicherung wechseln: Sonderkündigungsrecht nutzen
Der Wechsel des Eigentümers eines Gebäudes bringt auch eine Änderung der Gebäudeversicherung mit sich. Meistens entscheiden sich neue Eigentümer dafür, die alte Gebäudeversicherung zu kündigen. Dafür haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kann nur vom neuen Eigentümer oder auch vom Versicherer selbst ausgesprochen werden. Es ist wichtig, dass der neue Eigentümer die alte Gebäudeversicherung kündigt, bevor er eine neue Versicherung abschließt. So können Sie sicher sein, dass Sie die bestmögliche und günstigste Versicherung für Ihr Gebäude finden.
Fazit
In der Regel zahlt der Verkäufer den Makler, wenn er eine Immobilie verkauft. Es gibt jedoch manchmal andere Vereinbarungen, bei denen der Käufer die Kosten übernimmt. Am besten sprichst du mit dem Makler, um herauszufinden, wer die Kosten übernimmt.
In der Regel ist es so, dass der Verkäufer die Kosten für den Makler beim Verkauf einer Immobilie zahlen muss. Du solltest Dich also gut überlegen, ob Du den Makler beauftragen möchtest, wenn Du Deine Immobilie verkaufen möchtest.