Du fragst Dich, wie hoch die Schenkungssteuer bei Immobilien ist? Dann bist Du hier genau richtig! Hier erfährst Du alles, was Du über die Schenkungssteuer bei Immobilien wissen musst. Wir erklären Dir, worauf es bei der Schenkungssteuer ankommt und was Du bei einer Immobilienschenkung beachten musst. Also, lass uns loslegen!
Die Schenkungssteuer bei Immobilien richtet sich nach dem Wert der Immobilie und der Verwandtschaftsstufe des Beschenkten. Für Immobilien bis zu einem Wert von 500.000 Euro beträgt die Schenkungssteuer in Deutschland grundsätzlich 7% des Wertes. Ab einem Wert von 500.000 Euro bis 1.000.000 Euro beträgt die Schenkungssteuer 15%. Ab einem Wert von mehr als 1.000.000 Euro beträgt die Schenkungssteuer 30%. Bei einer Schenkung an den Ehegatten oder die eingetragene Lebenspartnerin beträgt die Schenkungssteuer 0%.
Schenkungssteuer für Immobilien: Alles, was du wissen musst!
Du hast vor, eine Immobilie oder ein Grundstück zu verschenken und dich über die Schenkungssteuer zu informieren? Dann bist du hier genau richtig! Bei vermieteten Immobilien ist die Schenkungssteuer auf zehn Prozent des Verkehrswertes des Hauses, des Grundstücks oder der Wohnung begrenzt. Allerdings kann die Steuer je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Es lohnt sich deshalb, sich vorab bei der jeweiligen Finanzbehörde zu informieren. Wenn du die Schenkungssteuer nicht bezahlen kannst oder willst, kannst du auch eine Schenkungssteuererklärung abgeben. Diese ermöglicht es dir, die Steuer zu umgehen oder zu reduzieren.
Schenken zwischen Ehepartnern: Steuerfrei bis zu 500.000 Euro
Du und dein Partner möchtet einander Geld schenken? Hier kommen die wichtigsten Informationen dazu: Ehepartner können sich bis zu 500000 Euro steuerfrei schenken. Doch Achtung: Wenn ihr unverheiratet zusammenlebt, gibt es eine Obergrenze von 20000 Euro. Alles darüber hinaus muss versteuert werden. Egal, ob du deinem Partner einen größeren Betrag schenken möchtest oder nicht: Informiere dich unbedingt vorher, welche steuerlichen Konsequenzen das haben kann. Nur so kannst du sichergehen, dass du auf der sicheren Seite bist.
Schenken an Kinder: 400.000 Euro steuerfrei in 10 Jahren
Du hast die Möglichkeit, Deinem Kind einmal alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei zu schenken. Damit kannst Du beispielsweise eine Immobilie an Dein Kind übertragen. Allerdings musst Du darauf achten, dass die Schenkung nicht höher als 400.000 Euro ist, denn nur so kannst Du die Steuerfreiheit nutzen. Solltest Du mehr als diesen Betrag schenken wollen, solltest Du sorgfältig überlegen, ob und wie Du die Steuerzahlung vermeiden kannst. Auch kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zurate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Regeln eingehalten werden.
Behördliche Immobilienbewertung: Fehlt die Ortsbesichtigung?
Du hast vielleicht schon mal gehört, dass die Behörde bei der Bewertung von Immobilien auf die Daten der Gutachterausschüsse zurückgreift. Das stimmt auch, aber leider fehlt hier ein wichtiger Teil der Bewertung: die tatsächliche Lage-, Ausstattungs- oder Zustandsgegebenheiten der Immobilie können nicht berücksichtigt werden, da es keine Ortsbesichtigung gibt. Daher bietet die Behörde allein auf Basis der Daten der Gutachterausschüsse keine ausreichend zuverlässige Bewertung.

Verkehrswert: Wichtig für den Kaufpreis von Immobilien
Fazit: Der Verkehrswert ist eine wichtige Größe, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks zu ermitteln. Er dient als Grundlage für die Festlegung des Verkaufspreises und kann als Richtwert für den Kaufpreis herangezogen werden. Allerdings muss man beachten, dass der Verkehrswert nicht immer dem tatsächlichen Marktwert entspricht. Dieser kann sich durch den Zustand der Immobilie, die Lage und andere Faktoren unterscheiden. Daher ist es wichtig, dass Du Dir ein umfassendes Bild von der Immobilie machen lässt, bevor Du einen Kaufpreis festlegst.
Schenkungen: Freibetrag und Steuersatz in Deutschland
Wenn Dir jemand eine größere Summe, zum Beispiel 500.000 Euro schenkt, musst Du nicht die komplette Summe versteuern. Dir steht nämlich ein Freibetrag zu. In Deutschland liegt dieser bei einer Schenkung von 400.000 Euro. Bedeutet, dass Du auf diesen Betrag keine Steuern zahlen musst. Der Restbetrag, in diesem Fall 100.000 Euro, muss mit einem Schenkungssteuersatz von 7 Prozent versteuert werden. Dies wären in diesem Beispiel 7.000 Euro. Du solltest aber auf jeden Fall beachten, dass die Schenkungssteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen kann. Informiere Dich deshalb am besten vorher bei Deinem zuständigen Finanzamt.
Erbschafts- und Schenkungssteuerfrei Immobilie verschenken
Du hast eine eigene Immobilie und überlegst, sie weiterzugeben? Dann solltest du wissen, dass eine Übertragung an deinen Ehe- oder Lebenspartner von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ausgenommen ist, was in § 13 des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG) geregelt ist. Mit dieser Ausnahmeregelung kannst du deiner Liebsten die selbstgenutzte Immobilie also steuerfrei verschenken. Wenn du aber ein anderes Mitglied deiner Familie, wie beispielsweise deine Eltern oder Kinder, als Erben einsetzen möchtest, musst du unter Umständen mit Erbschaftssteuer rechnen, da es hierfür eine Sonderregelung gibt. Daher solltest du dir bei der Übertragung deiner Immobilie gut überlegen, wer letztendlich als Eigentümer in Frage kommt.
Schenkungssteuer: Bis 400.000 Euro Freibetrag für Kinder
Du hast vor, deinem Kind Geld zu schenken? Dann solltest du wissen, dass Kinder bis zu einem Vermögenswert von 400.000 Euro keine Schenkungssteuer zahlen müssen. Wenn du deinem Ehepartner etwas schenken möchtest, liegt der Freibetrag sogar bei 500.000 Euro. Noch höher ist der Freibetrag für Enkel, hier liegt er bei 200.000 Euro. Wenn du also deinen Liebsten etwas Gutes tun möchtest, ist das eine gute Option. Allerdings solltest du beachten, dass es auch hier Einschränkungen gibt. Solltest du also eine größere Summe verschenken wollen, ist es ratsam, dich vorher rechtlich beraten zu lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite und dein Geld kommt da an, wo du es haben willst.
Schenken mit Kontrolle: Rechte bei Geschenken einbehaltet
Du hast einem anderen Menschen eine Freude machen wollen und ihm etwas geschenkt. Dafür bekommst du garantiert ein Dankeschön. Allerdings solltest du auch beachten, dass du mit dem Schenken eines Gegenstandes das Eigentumsrecht an diesem verlierst. Damit du und dein Ehegatte nicht in Schwierigkeiten geratet, empfehlen wir dir, dir bestimmte Rechte bei der Schenkung vorzubehalten. So kannst du beispielsweise das Nießbrauchsrecht oder das Wohnrecht bei der Schenkung einbehaltet. Somit behältst du als Schenker eine gewisse Kontrolle über das Geschenk.
Grundbucheintragung: Gebühren nach GNotKG
Für die Grundbucheintragung musst Du eine Gebühr nach dem GNotKG bezahlen. Wenn Du ein Haus im Wert von 500000 Euro kaufst, dann sind das 935 Euro. Wenn es dagegen ein Haus im Wert von 150000 Euro ist, dann liegt die Gebühr bei 327 Euro. Richtig teuer wird es bei einem Haus im Wert von einer Million Euro, da müsstest Du dann schon stolze 2866 Euro Gebühr bezahlen.

Kosten einer Hausüberschreibung – Wie viel kostet es?
Du interessierst dich dafür, was es kostet, dein Haus zu überschreiben? Nun, dann solltest du wissen, dass die Kosten vom Wert deiner Immobilie abhängen. Je höher der Wert, desto höher die Kosten. Wenn dein Haus zum Beispiel einen Wert von 500000 Euro hat, dann sind dafür 1870 Euro Notarkosten und 975 Euro für den Grundbucheintrag fällig. Bei einem Immobilienwert von 150000 Euro sind es 654 Euro für den Notar und 327 Euro für die Grundbuchänderung. Es ist jedoch wichtig, dass du dir vorher über die vollständigen Kosten im Klaren bist, denn neben den Notar- und Grundbuchgebühren kommen noch viele weitere Kosten hinzu, wie z.B. Maklergebühren oder Grunderwerbssteuern. Diese solltest du vorher recherchieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Schenkung oder Überschreibung: Steuerliche Freibeträge verstehen
Du hast sicher schon mal davon gehört, dass man eine Schenkung machen kann. Aber weißt du auch, was genau das bedeutet und wie es funktioniert? Rechtlich und steuerlich gibt es keinen Unterschied, ob du eine Schenkung oder eine Überschreibung machst. Beides bedeutet, dass du einen Betrag oder eine Sache an jemand anders übergibst. Allerdings muss eine Überschreibung nicht zwingend eine Schenkung sein, sondern kann an Bedingungen oder an eine Zahlung geknüpft sein. Egal, ob Schenkung oder Überschreibung, du profitierst von den gleichen steuerlichen Freibeträgen. Diese sind je nach Bundesland verschieden, liegen aber in der Regel bei einem Freibetrag von 5.000 € pro Jahr und Empfänger.
Schenkungsteuer umgehen: Kettenschenkungen & Darlehen nutzen
Du kannst versuchen, die Schenkungsteuer zu umgehen. Eine einfache Möglichkeit ist es, Kettenschenkungen zu machen. Dabei darf es aber nicht zu einem Vertrag kommen, wonach die weitere Verschenkung der Gegenstände vorgeschrieben wird. Alle zehn Jahre darfst Du den Freibetrag für Schenkungen vollständig ausnutzen. Es ist aber nicht erlaubt, Bargeld zu verschenken, um die Steuer zu umgehen. Eine andere Möglichkeit ist es, jemandem ein Darlehen zu geben, anstatt ihm ein Geschenk zu machen. Dann musst du aber die Zinsen beachten, die du verlangen darfst. Auch kannst du überlegen, dein Vermögen auf andere Personen zu übertragen, damit sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer sparen. Allerdings musst du darauf achten, dass du alles rechtlich korrekt machst und dir nicht strafbar machst.
Schenkungsvertrag ohne Notar: Gültigkeit nach BGB § 518 I & II
Du fragst dich, ob ein Schenkungsvertrag ohne Notar gültig ist? Das kommt ganz auf die Art der Schenkung an. Laut § 518 I BGB muss ein Schenkversprechen notariell beurkundet werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: § 518 II BGB besagt, dass Schenkungen, die tatsächlich vollzogen wurden, auch ohne notarielle Beurkundung wirksam sind. Dies gilt vor allem, wenn beide Seiten sich über die Schenkung einig sind. In solchen Fällen ist ein notarieller Vertrag nicht unbedingt erforderlich.
Vermögen übertragen: 10 Jahresfrist beachten & Steuern sparen
Ganz allgemein solltest Du rechtzeitig planen, wenn Du Vermögen übertragen möchtest. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Du Pflichtteilsansprüche reduzieren und Steuern sparen möchtest. Dafür gilt eine Frist von 10 Jahren, die Du unbedingt einhalten solltest. Es ist also sinnvoll, schon frühzeitig darüber nachzudenken, wie Du dein Erbe übertragen willst. So kannst Du sicherstellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden und dass die Übertragung nach deinen Vorstellungen abläuft.
Immobilie geschenkt bekommen? Steuerfrei mit Freibetrag!
Du hast Glück, wenn du eine Immobilie geschenkt bekommst. In der Regel musst du dafür Schenkungssteuer zahlen. Aber keine Sorge: Wenn der Wert der Immobilie unter dem jeweiligen Freibetrag liegt, kannst du auf die Schenkungssteuer verzichten. Bei Kindern liegt der Freibetrag beispielsweise bei 40000 €. Wenn du mehr über die Schenkungssteuer erfahren möchtest, kannst du dich bei deiner Steuerberatung informieren. Dort kannst du dir auch einen Überblick über die Freibeträge in den einzelnen Bundesländern verschaffen.
Immobilie verkaufen: Laufende Belastungen prüfen
Wenn Du eine Immobilie verkaufen möchtest, gibt es einige Faktoren, die Du beachten musst. Natürlich solltest Du Mängel an der Immobilie überprüfen, aber auch die laufenden Belastungen solltest Du nicht außer Acht lassen. Denn sie können den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Einige Beispiele für laufende Belastungen sind Hypotheken, Mietzahlungen, Grundsteuer und Versicherungsbeiträge. Es lohnt sich also, diese Kosten vor dem Verkauf genau zu prüfen, damit Du eine realistische Vorstellung von dem Wert der Immobilie hast.
Erbschaftsteuer: Anzeigepflicht & Ausnahmen
Du musst deine Erbschaftsteuer innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Es gibt aber einige Ausnahmen: Übliche Gelegenheitsgeschenke wie anlässlich einer Hochzeit, eines Geburtstags, Weihnachten, einer bestandenen Prüfung oder anderen festlichen Anlässen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Steuerfreibeträge mehrfach nutzen: Zehn-Jahres-Frist bei Immobilienübertragung
Du hast vor, eine Immobilie zu übertragen? Dann solltest du wissen, dass die Zehn-Jahres-Frist eine wichtige Rolle im Steuerrecht spielt. Liegt mehr als zehn Jahre zwischen deiner Übertragung der Immobilie und einer weiteren Schenkung oder Erbschaft, kannst du persönliche Steuerfreibeträge mehrfach nutzen. So kannst du Steuern sparen und hast die Möglichkeit, Vermögenswerten an deine Nachkommen weiterzugeben. Informiere dich am besten vorab über die steuerlichen Konsequenzen deines Vorhabens – so bist du auf der sicheren Seite.
Verkehrswert bei Schenkung oder Erbschaft ermitteln
Du fragst Dich, wie der Verkehrswert bei einer Schenkung oder Erbschaft ermittelt wird? Dafür ist das zuständige Finanzamt zuständig. Es legt den Wert der Immobilie durch das im Bewertungsgesetz (BewG) vorgegebene „typisierende Massenverfahren“ fest. Dieses Verfahren nutzt verschiedene Faktoren wie die Lage, Größe, Ausstattung und Art der Immobilie, um den Verkehrswert zu berechnen. Aufgrund dieser Ermittlungen können dann die Steuerlasten bestimmt werden.
Schlussworte
Die Schenkungssteuer für Immobilien hängt davon ab, wie viel du schenkst und wer der Empfänger ist. Es gibt eine steuerfreie Obergrenze von 400.000 Euro. Darüber hinaus ist eine Steuer von 7 % für Schenkungen bis zu 800.000 Euro fällig. Ab 800.000 Euro beträgt die Steuer bereits 10 %. Die Steuer ist abhängig vom Verhältnis zwischen dem Schenker und dem Empfänger. Wenn du z.B. an deine Ehefrau schenkst, ist die Steuer niedriger als wenn du an eine andere Person schenkst.
Die Schenkungssteuer bei Immobilien ist abhängig vom Wert der Immobilie und der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem. Du solltest daher unbedingt einen Experten konsultieren, um eine genaue Berechnung der Steuer vorzunehmen. So kannst du sicher sein, dass du die richtige Steuer zahlst und keine unangenehmen Überraschungen erlebst.